DER FEUERWEHRPLAN NACH DIN 14095

Mit Ausgabedatum Februar 2024 ist eine neue Fassung der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ mit verschiedensten Änderungen erschienen und ersetzt die bisherige Fassung von 2007-05 hiermit gänzlich. 


Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen benötigten Pläne zu vereinheitlichen. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage im Einsatzfall.


Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung:


  • Geschäftshäuser und Verkaufsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Industriebauten, die der Produktion oder Lagerung dienen
  • Schulen, Hochschulen, Tageseinrichtungen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen
  • Schank- und Speisegaststätten
  • Freizeit- und Vergnügungsparks
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